Viele werden es nicht wissen, aber nicht die Bundesrepublik Deutschland hat das erste Datenschutzgesetz erlassen, sondern am 13.10.1970 trat das Hessische Datenschutzgesetz in Kraft. Es war deutschland- und weltweit das erste Datenschutzgesetz.

Wenn es heutzutage um Datenschutz geht, ist seit 2018 die DSGVO in alle Munde bzw. kommen die Vorgaben vor allem aus Brüssel. Das war damals vollkommen anders. Der hessische Landtag formulierte das erste Landesgesetz mit der Vorgabe, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu regulieren. Grund hierfür die zunehmende Automatisierung und die fortschreitende Technik der maschinellen Datenverarbeitung.

Seit nunmehr 50 Jahren, werden in Hessen die sensiblen personenbezogenen Daten geschützt und die entsprechenden Bürgerrechte sichergestellt. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Fragestellungen ermittelt, die die Datenschutzbeauftragten im Auge behalten mussten. Auch die zunehmende Internationalisierung erzeugt entsprechend neue Abstimmungsprozesse.

Auch auf ganz neue Aufgaben muss sich der Datenschutz einstellen. Kernthemen sind in diesem Jahr neben der Covid-19-Pandemie, dem Home-Office auch das Home-Schooling und die damit einhergehenden Lernplattformen.

Fazit:

Es bleibt also spannend rund um den Datenschutz und es kommen immer wieder neue Aufgaben hinzu.
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