In der Vergangenheit haben sich die Aufsichtsbehörden der Bundesländer zurückgehalten. Die Unternehmen wurden hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschont. Doch zunehmend kündigen die Behörden an, mehr zu kontrollieren.

Datenschutzbeauftragte der Länder sind Aufsichtsbehörden und für die Einhaltung der DSGVO zuständig. Sie haben unter anderem die Aufgabe gezielt zu prüfen, ob Unternehmen, Vereine, Verbände und auch Freiberufler die Datenschutzrichtlinien tatsächlich einhalten und umsetzen.

Sollte eine Datenschutzkontrolle in Ihrem Unternehmen statt finden, beantworten Sie die Fragen der Aufsichtsbehörde wahrheitsgetreu. Wir gehen davon aus, dass die Behörden die Datenschutzkontrollen zunächst über Fragebögen durchführen. Über stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen wird womöglich der Wahrheitsgehalt Ihrer Angaben geprüft. Die Kontrollen sollen sicher stellen, dass Sie personenbezogene Daten in der Praxis auch tatsächlich rechtskonform verarbeiten.

Auswahl der Datenschutzprüfungen vom BayLDA

Fazit:
Letzten Endes kann es jedes Unternehmen treffen und es besteht nicht die Möglichkeit, sich einer Datenschutzkontrolle zu entziehen. Um das Risiko zu minimieren mit einem beträchtlichen Bußgeld belegt zu werden, sollten Unternehmen sukzessive ein eigenes Datenschutzkonzept erarbeiten, verbessern und durchgängig datenschutzkonform arbeiten.

Wir  unterstützen Unternehmen beim sicheren Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung und bei der Entwicklung von individuellen Datenschutzstrategien. Unsere Konzepte sind leicht verständlich, pratikabel und versprechen gleichzeitig ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Gerne helfen wir auch Ihnen – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.