Die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO).
In den Kurzpapieren der Datenschutzkonferenz werden einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der EU-DSGVO von den deutschen Aufsichtsbehörden dokumentiert. Neu ist das Kurzpapier Nr. 20 zum Thema "Einwilligung".
Nach Art. 6 DSGVO "Rechtmäßigkeit der Verarbeitung" ist die Einwilligung die zentrale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Fazit und Praxistipp:
Verzichten Sie wann immer es geht auf die mündliche Einwilligung und nutzen Sie die elektronische oder schriftliche Form der Einwilligung. Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, wie Einwilligungen für die personenbezogenen Datenverarbeitung dokumentiert und die Verarbeitung der Daten damit rechtmäßig wird.