Stellt die Aufsichtsbehörde einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung fest, kann die Behörde verwarnen oder Anordnungen wie Verarbeitungsverbote aussprechen aber auch Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Betroffene Personen können Klagen bei den zuständigen Gerichten einreichen und eventuell Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.