Gemäß der Artikel 33 DSGVO sind Verantwortliche (im Unternehmen, in der Behörde aber auch im Verein) dazu verpflichtet, bei Datenschutzverletzungen (Datenpannen) Maßnahmen zu ergreifen und diese innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Meldepflicht besteht dann, wenn eine Datenschutzverletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Das bedeutet, dass Verantwortliche nicht nur verpflichtet sind, Datenpannen zu vermeiden, sondern auch angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um im Falle einer Datenschutzverletzung schnell und effektiv reagieren zu können.
Wenn eine Datenschutzverletzung stattfindet, ist es wichtig, dass Verantwortliche schnell handeln und die betroffenen Personen unverzüglich informieren. Die Benachrichtigung sollte in klarer und einfacher Sprache erfolgen und die Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien und die möglichen Auswirkungen für die betroffenen Personen erläutern. Die betroffenen Personen sollten auch darüber informiert werden, welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen können, um sich selbst zu schützen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Verantwortliche nicht nur verpflichtet sind, Datenschutzverletzungen zu melden, sondern auch Maßnahmen ergreifen müssen, um zukünftige Verletzungen zu vermeiden. Verantwortliche sollten sicherstellen, dass sie über geeignete Sicherheitsmaßnahmen verfügen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Es empfiehlt sich, einen Notfallplan zu erstellen, der beschreibt, wie der Verantwortliche im Falle einer Datenschutzverletzung vorgehen wird, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen schnell ergriffen werden können.
Zusammenfassend ist es für Verantwortliche wichtig, ein Verfahren für den Umgang mit Datenschutzverletzungen und den damit verbundenen Meldepflichten zu haben. Dies umfasst nicht nur die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde, sondern auch die Information betroffener Personen und die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Verletzungen.