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Die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO).
Ein kleines Unternehmen hat wegen fehlendem Auftragsverarbeitungsvertrag mit einem Dienstleister vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Bußgeldbescheid erhalten.
Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung drohen Unternehmen hohen Strafen – jetzt hat es auch Google getroffen. Der Internetkonzern muss 50 Millionen Euro zahlen.